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LSS Anwaltskanzlei Legal Services Straub

Außergerichtliche Streitbeilegung

Staatlich anerkannte Gütestelle

Freiwillige Güteverfahren in zivilrechtlichen Streitigkeiten – mit dem Ziel, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Auch wenn ein Konflikt aus dem Bereich des Zivilrechts bereits besteht und eine streitige Auseinandersetzung nicht mehr vermeidbar erscheint, kann die Durchführung eines freiwilligen Güteverfahrens vor unserer zur Neutralität und Unparteilichkeit verpflichteten staatlich anerkannten Gütestelle dazu beitragen, dass diese Streitigkeit auf außergerichtlichem Wege beigelegt wird. Das bedeutet in der Regel eine Zeit- und Kostenersparnis für die Beteiligten.

Als staatlich anerkannte Gütestelle führen wir freiwillige Güteverfahren in zivilrechtlichen Streitigkeiten durch und versuchen dabei, den Parteien zu einer schnellen und kostengünstigen Konfliktbeilegung zu verhelfen, ohne dass es eines gerichtlichen Verfahrens bedarf.

Auch ohne ein Gerichtsverfahren ist der vor der Gütestelle erzielte Vergleich zwischen den Parteien bindend und ohne zusätzliche Titulierung vollstreckbar.

Downloads

Antragsformulare

Gerne stellen wir Ihnen nachfolgend die Antragsformulare zur Einleitung eines Güteverfahrens vor unserer Gütestelle zur Verfügung.

Verfahrensordnung

Unsere Verfahrensordnung können Sie nachfolgend herunterladen, um einen Einblick in das Verfahren an sich und die Kosten eines Güteverfahrens vor unserer Gütestelle zu erhalten. Die Verfahrensordnung ist verbindliche Grundlage für die Durchführung eines Güteverfahrens vor unserer Gütestelle.

Verfahrensordnung LSS Gütestelle PDF herunterladen

Kontakt

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Für Fragen rund um das Güteverfahren nutzen Sie bitte das Formular. Für die Einleitung eines Verfahrens verwenden Sie bitte die oben bereitgestellten Antragsformulare.

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